Bei Bauwerken der Gebäudeklasse 1 handelt es sich um freistehende Gebäude, die über maximal zwei Nutzungseinheiten verfügen und eine Höhe von 7 Metern nicht überschreiten. Die Gesamtnutzfläche beträgt nicht mehr als 400 Quadratmeter.
In der Regel werden freistehende Einfamilienhäuser der Gebäudeklasse 1 zugeteilt, doch auch andere freistehende Gebäude, etwa für die Land- und Forstwirtschaft, werden dieser Kategorie zugeteilt, sofern sie die vorgeschriebene Maximalgröße und -höhe einhalten.
Die notwendigen Maßnahmen zum Erlangen eines Brandschutznachweises für Gebäudeklasse 1 sind vergleichsweise übersichtlich. Von der Wahl der Baustoffe bis hin zur notwendigen technischen Ausstattung: Dem Bauherren wird im Rahmen der Gebäudeklasse 1 sehr viel Entscheidungsfreiheit zugesprochen.
Manche Bundesländer fordern ein feuerfestes Kellergeschoss, andere haben keinerlei Vorgaben, sofern das Gebäude den vorgeschriebenen Abstand bis zur Grundstücksgrenze einhält. Besteht das Dach aus brennbarem Material, beträgt der geforderte Abstand 12 Meter. Sind nur die Außenwände des Hauses aus brennbarem Material gefertigt, sind nur 5 Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben.
Einheitliche Vorgaben oder Gesetze zum Brandschutz für Gebäudeklasse 1 mag es nicht geben, doch das ist noch kein Grund, den Brandschutz völlig außer Acht zu lassen. Insbesondere beim Einfamilienhaus sind im Fall eines Feuers Menschenleben in Gefahr, sodass ein Brandschutznachweis nicht dem Gesetz zuliebe erstellt wird, sondern für die Sicherheit der Familie, die das Haus bewohnen wird.
Sie möchten für Ihr Einfamilienhaus oder ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gebäude einen Brandschutznachweis erstellt bekommen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise zur Planung von Brandschutzmaßnahmen, begleiten Sie auf Wunsch durch den Bauprozess und kümmern uns selbstverständlich auch um den Brandschutznachweis für Ihr Gebäude. Unsere Experten und Sachverständigen für Brandschutz stehen Ihnen gern zur Verfügung.