In der Gebäudeklasse 2 befinden sich alle nicht freistehenden Gebäude, ob Ein- oder Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser. Bauwerke der Gebäudeklasse 2 dürfen eine Nutzfläche von nicht mehr als 400 Quadratmetern haben, nicht höher als 7 Meter sein und höchstens zwei Nutzungseinheiten beinhalten.
Die Anforderungen für das Erlangen eines Brandschutznachweises für diese Gebäudeklasse sind deutlich höher, da immer die Gefahr besteht, dass das Feuer auf die unmittelbar benachbarte Wohneinheit übergreift.
Tragende Wände müssen aus einem Material gefertigt sein, welches mindestens über den Feuerwiderstand F 30 B verfügt und damit für 30 Minuten feuerfest ist. Gebäudetrennwände müssen mit F 90 B ausgestattet sein, also dem Feuer 90 Minuten standhalten können. Für Oberflächenverkleidungen gilt Baustoffklasse B2 (Holz, Kunststoff, Dachpappe), für Deckenverkleidungen F 30.
All diese Vorgaben für den Feuerwiderstand bestimmter Bauteile dienen dazu, das Feuer auf eine Wohneinheit zu begrenzen und dieses im Ernstfall so lange zu regulieren, bis die Feuerwehr eintrifft, um den Brand zu löschen.
Brand- und Rauchmelder sowie Feuerlöscher sollten als zusätzliche Hilfsmittel verbaut und angewandt werden, damit ein mögliches Feuer rechtzeitig entdeckt und im Idealfall bereits während der Entstehung gelöscht werden kann. Der Warnton der Rauchmelder ist mit 85 dB so laut, dass er auch schlafende Personen weckt und diesen damit Zeit verschafft, um sich in Sicherheit zu bringen.
Rauchmelder müssen zwingend in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Bereich von Fluchtwegen angebracht werden.
Wenn Sie einen Brandschutznachweis für Ihr Bauprojekt der Gebäudeklasse 2 benötigen oder sich bezüglich passender Brandschutzmaßnahmen einmal ausführlich beraten lassen möchten, stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erfahren Sie alles, was es zum Thema Brandschutznachweis zu wissen gibt. Wir freuen uns auf Sie!