Im Rahmen der Bewerbung bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, in unseren „Karriere-Pool“ für einen Zeitraum von zwei Jahren auf Grundlage einer Einwilligung im Sinne der Art. 6 Abs. 1 lit. a. und Art. 7 DSGVO aufgenommen zu werden. Die Bewerbungsunterlagen im Karriere-Pool werden allein im Rahmen von künftigen Stellenausschreibungen und der Beschäftigtensuche verarbeitet und werden spätestens nach Ablauf der Frist vernichtet. Die Bewerber/innen werden darüber belehrt, dass deren Einwilligung in die Aufnahme in den Karriere-Pool freiwillig ist, keinen Einfluss auf das aktuelle Bewerbungsverfahren hat und sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen sowie Widerspruch im Sinne des Art. 21 DSGVO erklären können. Sofern keine Aufnahme in den Karriere-Pool gewünscht ist werden die Bewerbungsunterlagen spätestens nach 6 Monaten nach Bekanntgabe einer Absageentscheidung gelöscht, d.h. eine spätere Berücksichtigung bei offenen Stellen ist dann nicht mehr möglich.